Registriernummer gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG): DE1221695398711

Zur Information:

Informationen zum Verpackungsgesetz für den Versand- und Onlinehandel


Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die
Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt.
Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Zentrale Stelle
Verpackungsregister (ZSVR) übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die im Verpackungsregister LUCID registrierten Produktverantwortlichen öffentlich zu machen sowie weitere Aufgaben (z. B. Entgegennahme und Prüfung der Datenmeldungen zu den in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen), die für die Entstehung von Transparenz und Rechtsklarheit sorgen.
Dieses Informationsblatt beschreibt die Themen, die hinsichtlich der Erfüllung der Pflichten aus dem
Verpackungsgesetz im Fall des Versand- und Onlinehandels bei systembeteiligungspflichtigen Verpackungen zu beachten sind. Das Themenpapier informiert darüber hinaus auch über die Regelung
zur Möglichkeit der Bevollmächtigung“, die mit der Novelle des Verpackungsgesetzes am 3. Juli
2021 in Kraft getreten ist. Diese Regelung bietet eine Erleichterung der Pflichterfüllung für ausländische Verpflichtete.
Die Besonderheiten dieses Wirtschaftszweiges, von sehr kleinen bis zu sehr großen Versandhändlern, sollen im Folgenden dargestellt
werden. Die Anmeldung im Verpackungsregister LUCID und die Abgabe der Datenmeldungen bei der ZSVR sind kostenfrei.
Wer ist verpflichtet?
Was ist ein Hersteller?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) nutzt den
vieldeutigen Begriff „Hersteller“. Tatsächlich
gemeint ist jedoch derjenige, der eine Verpackung erstmalig mit Ware befüllt oder erstmalig befüllt in Deutschland in Verkehr bringt (Importeur) – und diese Verpackung typischerweise beim
privaten Endverbraucher als Abfall anfällt. Der Versandhändler befüllt die Versandverpackung erstmalig mit Ware, damit wird er zum Hersteller im Sinne des VerpackG. Er muss die Pflichten erfüllen,
wenn er gewerbsmäßig tätig wird (Registrierung, Systembeteiligung und Mengenmeldung).