Echtheit von Bewertungen

Die rechtliche Grundlage bildet die Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161)

„Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Kunden erhalten einen Link zum Bewerten der Produkte. Es handelt sich dabei um einen individualisierten Link, den nur Verbraucher erhalten, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich bei uns erworben haben.“

oder

„Eine Überprüfung der Bewertungen hat wie folgt stattgefunden:
Wir prüfen Bewertungen zu unseren Produkten vor der Veröffentlichung. Jede Bewertung wird individuell darauf geprüft, ob diese ein Verbraucher vorgenommen hat, der die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich bei uns erworben hat. Eine Freischaltung findet erst nach frühestens 24 h statt.”